§ 8 § 8Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schulleitung undSchulcluster-Leitung
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
§ 8 § 8Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schulleitung undSchulcluster-Leitung — Oö. LDHG
Die Bildungsdirektion ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter oder der Leiterin bzw. dem Leiter eines Schulclusters .
(Anm.: LGBl.Nr. 114/2018)
§ 20b Oö. LDHG · Oö. LDHG · Oö. Lehrpersonen-Diensthoheitsgesetz
§ 20b § 20bSchlichtungsverfahren
…1) Bei der beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Antidiskriminierungsstelle sind in Angelegenheiten der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt (§§ 7b bis 7q Behinderteneinstellungsgesetz) Schlichtungsverfahren durchzuführen. (Anm…
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