Oö. LDHG
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK Ausübung der Diensthoheit § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 8 § 8 Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schulleitung und Schulcluster-Leitung
Die Bildungsdirektion ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter oder der Leiterin bzw. dem Leiter eines Schulclusters .
(Anm.: LGBl.Nr. 114/2018)
§ 20b Oö. LDHG · Oö. LDHG · Oö. Lehrpersonen-Diensthoheitsgesetz
§ 20b § 20bSchlichtungsverfahren
…1) Bei der beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Antidiskriminierungsstelle sind in Angelegenheiten der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt (§§ 7b bis 7q Behinderteneinstellungsgesetz) Schlichtungsverfahren durchzuführen. (Anm…
Rückverweise