§ 18 § 18
In Kraft seit 14. Februar 2015
Up-to-date
Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 57/2014)
Rückverweise
Oö. LDHG · Oö. Lehrpersonen-Diensthoheitsgesetz
§ 7 § 7Zuständigkeit der Schulleiterin bzw. des Schulleiters und der Schulcluster-Leiterin bzw. des Schulcluster-Leiters
… 29f und 91c Abs. 2 VBG bis zum Höchstausmaß von drei Tagen pro Schuljahr; 2. solange durch den Schulerhalter nicht nach § 18 Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz eine Brandschutzbeauftragte bzw. ein Brandschutzbeauftragter bestellt wird, die Bestellung der für die Brandbekämpfung und Evakuierung zuständigen Lehrpersonen. (Anm: LGBl. Nr. 114/2018…