§ 86 § 86 Bezüge
In Kraft seit 01. März 1994
Up-to-date
Oö. LBG
Gliederung
8. ABSCHNITT Sonstige Rechte des Beamten
§ 86 § 86 Bezüge
Rückverweise
Der Beamte hat nach Maßgabe besonderer landesgesetzlicher Vorschriften Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge.
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