Oö. LBG
Gliederung
1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
§ 2 § 2 Sprachliche Gleichbehandlung
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Landesgesetz gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
§ 125 Oö. LBG · Oö. LBG · Oö. Landesbeamtengesetz 1993
§ 125 § 125Anwendung des AVG und desZustellgesetzes im Disziplinarverfahren
…in diesem Landesgesetz nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren anzuwenden: 1. das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) mit Ausnahme der §§ 2, 3, 4, 12, 14 Abs. 3, 4 und 7, 42 Abs. 1 und Abs. 2, der §§ 43a, 44a bis…
§ 5 § 5Allgemeine Pragmatisierungserfordernisse
…handelt, die österreichischen Staatsbürgerinnen oder Staatsbürgern vorbehalten sind (§ 96), wird die Voraussetzung des Abs. 1 Z 1 auch von Personen gemäß § 2 Z 2 bis 4 Oö. Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (Oö. BAG) erfüllt. (Anm: LGBl.Nr. 49/2017) (3) Das Erfordernis der fachlichen Eignung gemäß Abs. 1 Z 3 umfaßt auch…
§ 83 § 83Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
…Sinn des § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gewährt wird, und seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird (Abs. 2), längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes. Der gemeinsame Haushalt besteht weiter, wenn sich das behinderte Kind nur zeitweilig wegen Heilbehandlung außerhalb…
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