Oö. LBG
Gliederung
3. ABSCHNITT Dienstausbildung und Fortbildung
§ 22 § 22 Bestimmungen betreffend Bundes- und Gemeindebedienstete
Den Bundes- und Gemeindebediensteten kann über Anmeldung durch ihre Dienstbehörde bzw. ihre Dienstgeberin oder ihren Dienstgeber die Ablegung von Modul 2 ermöglicht werden, wenn
1. sie eine Verwendung ausüben, die einer Verwendung nach dem Oö. GG 2001 entspricht, und
2. für diese Verwendung Modul 2 nach der Dienstausbildungsverordnung vorgeschrieben ist.
(Anm: LGBl.Nr. 49/2005, 121/2014)
§ 70d Oö. LBG · Oö. LBG · Oö. Landesbeamtengesetz 1993
§ 70d § 70dZeitwertkonto
…Kranken- und Unfallfürsorge der letzten maximal neun Jahre zuzuschreiben, die den jeweils nicht nach Abs. 2 gekürzten Bemessungsgrundlagen für den Pensionsbeitrag entsprechen (§ 22 Oö. LGG bzw. § 40 Oö. GG 2001). Die darauf entfallenden Pensions- und Krankenfürsorgebeiträge werden durch Abzug vom (offenen) Gesamtguthaben eingehoben. (11) Abweichend von…
§ 70c § 70cAltersteilzeit unter gleichzeitiger Gewährung eines zusätzlichenBezugsanteils
…§ 3 Abs. 2 Oö. LGG, ist jedoch nicht für die Bemessungsgrundlage nach § 40 Oö. GG 2001 sowie § 22 Oö. LGG zu berücksichtigen. (3) Der Antrag gemäß Abs. 1 ist spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes zu stellen und kann während…
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