Oö. LBG
Gliederung
3. ABSCHNITT Dienstausbildung und Fortbildung
§ 17 § 17 Modul 1 - Einführung
Rückverweise
(1) Ziel des Moduls 1 ist das Erlangen grundsätzlicher Informationen über das Dienstverhältnis und den Dienstgeber Land Oberösterreich.
(2) Die Einladung zu Veranstaltungen im Rahmen des Moduls 1 erfolgt von Amts wegen. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Modul 1 abgelegt.
(3) Modul 1 ist nur einmal abzulegen.
(Anm: LGBl.Nr. 49/2005)
§ 93a Oö. LBG · Oö. LBG · Oö. Landesbeamtengesetz 1993
§ 93a § 93aAbberufung von einer leitenden Funktion
…Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 ohne Weiterbestellung oder wird der Inhaber der Funktion nach § 12 Abs. 7 Z 2 oder § 17 des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 vorzeitig von der befristeten Funktion abberufen und verbleibt der Beamte im Dienststand, ist er unter Anwendung der §§ 91 bis…
§ 14 § 14Auflösung des Dienstverhältnisses; Folgebeschäftigungen
…oder § 26 Abs. 3 Oö. LGG angeführten Gründen ausgetreten ist. 4. Keine Ausbildungskosten sind: a) die Kosten von Modul 1 (§ 17 Oö. LBG) und Modul 2 (§ 18 Oö. LBG) der Dienstausbildung in der von der Dienstbehörde angebotenen Form; b) die Kosten einer verwendungsspezifischen Grundausbildung; c) die…