§ 13 § 13
In Kraft seit 01. Juni 2005
Up-to-date
Oö. LBG
Gliederung
Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 49/2005)
§ 93a Oö. LBG · Oö. LBG · Oö. Landesbeamtengesetz 1993
§ 93a § 93aAbberufung von einer leitenden Funktion
…Endet der Zeitraum einer befristet zugeordneten leitenden Funktion im Sinn des § 8 oder § 13 des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 ohne Weiterbestellung oder wird der Inhaber der Funktion nach § 12 Abs. 7 Z 2 oder § 17…
§ 65 § 65Überstunden
…Beamten erstreckt werden. (4) Auf Zeiten einer zusätzlichen Dienstleistung nach § 69, nach § 23 Abs. 10 MSchG bzw. §§ 13 und 13a Oö. MSchG und nach §§ 9 und 10 Oö. VKG ist, soweit sie die volle Wochendienstzeit nicht überschreiten, Abs. 2 nicht anzuwenden. Diese…
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