§ 126 § 126 Parteien
In Kraft seit 01. Oktober 2009
Up-to-date
Oö. LBG
Gliederung
13. ABSCHNITT Disziplinarrecht
§ 126 § 126 Parteien
Rückverweise
Parteien im Disziplinarverfahren sind die oder der Beschuldigte und die Dienstbehörde. (Anm: LGBl.Nr. 93/2009)
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