§ 1 § 1Regelungsgegenstand
In Kraft seit 01. September 2018
Up-to-date
§ 1 § 1Regelungsgegenstand — Oö. LB-ZG 2005
(1) Dieses Landesgesetz regelt
1. die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Zuweisung von Bediensteten des Landes Oberösterreich an einen vom Dienstgeber verschiedenen Rechtsträger zur Dienstleistung;
2. die dienstrechtlichen Folgen des Übergangs eines Unternehmens, Betriebs oder Betriebsteils auf das Land Oberösterreich.
(2) Andere landesgesetzliche Bestimmungen über die Dienstleistung von Bediensteten gemäß Abs. 1 bei einem vom Dienstgeber verschiedenen Rechtsträger bleiben unberührt.
(Anm: LGBl.Nr. 64/2018)