§ 62i § 62iÜbergangsbestimmungen zumOö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2007
In Kraft seit 01. Januar 2006
Up-to-date
§ 15 Abs. 1 und 2 i.d.F. des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2007 ist auf Todesfälle anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 eingetreten sind. Auf Antrag der Witwe oder des Witwers ist diese Bestimmung ab 1. Jänner 2006 auch auf Todesfälle anzuwenden, die nach dem 1. Juni 2004 und vor dem 1. Jänner 2006 eingetreten sind. Derartige Anträge können bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 gestellt werden.
(Anm: LGBl.Nr. 56/2007)
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