Die Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten wird spätestens mit dem Tag des Ausscheidens aus dem Dienststand oder des Abgängigwerdens des Beamten wirksam.
(Anm: LGBl.Nr. 81/2002)
§ 62f Oö. L-PG · Oö. L-PG · Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz
§ 62f Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002
…Abs. 4 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2002 geltenden Fassung; - § 15 Abs. 4 und 6, § 55, § 56 Abs. 3a und 3b in der am 31. August 2002 geltenden Fassung. (Anm: LGBl.Nr. 81/2002)…
Art. 20 Änderungen im Bereich des Pensionsgesetzes 1965 (Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 66/1980)
…Anwendungsbereich des Pensionsgesetzes 1965 gilt in Fällen, in denen a) der Eheschließung eine nach dem 1. Juli 1978 erfolgte Scheidung gemäß § 55 des Ehegesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 303/1978 vorangegangen ist und b) diese darauffolgende Ehe in der Zeit vom 1. …
§ 60 Überleitungsbestimmungen für Leistungsempfänger nach den bisherigen pensionsrechtlichen Vorschriften
…Ruhegenußvordienstzeiten ausgeschlossen: a) Zeiten, die als Versicherungszeiten bei der Ermittlung einer wiederkehrenden Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung berücksichtigt worden sind, b) die nach § 55 Abs. 1 bedingt anrechenbaren Zeiten, wenn keine der Bedingungen erfüllt ist. Für die Leistung des besonderen Pensionsbeitrages gelten die Bestimmungen des § 56…
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