LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Landesbeamten-Pensionsgesetz§ 33

§ 33 Fälligkeitstag und Auszahlungstag der monatlich wiederkehrenden Geldleistungen

In Kraft seit 01. Januar 1966
Up-to-date
§ 33 Fälligkeitstag und Auszahlungstag der monatlich wiederkehrenden Geldleistungen — Oö. L-PG | GesetzeFinden.at