LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungII. HAUPTSTÜCK Wahlbehörden1. ABSCHNITT Allgemeines über die örtlichen Wahlbehörden § 5 Leitung der Wahlen§ 8

§ 8§ 8 Einberufung und Beschlußfähigkeit

In Kraft seit 20. September 1996
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