LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungIX. HAUPTSTÜCK Besondere Bestimmungen für die gleichzeitige Durchführung der Landtagswahl § 77 Wahlzusammenlegung§ 80

§ 80§ 80 Veröffentlichung der Wahlvorschläge

In Kraft seit 01. April 2009
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