LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungV. HAUPTSTÜCK Durchführung der Wahl3. ABSCHNITT Wahlhandlung § 49 Leitung der Wahl; Ordnungsgewalt des Wahlleiters; Anwesenheit im Wahllokal§ 53

§ 53§ 53 Stimmenabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers

In Kraft seit 20. September 1996
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