LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungIV. HAUPTSTÜCK Wahlbewerbung2. ABSCHNITT Bewerbung für die Wahl des Bürgermeisters § 35 Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)§ 38

§ 38§ 38 Zurückziehung von Wahlvorschlägen

In Kraft seit 01. April 2009
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