LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungIV. HAUPTSTÜCK Wahlbewerbung1. ABSCHNITT Bewerbung für die Wahl des Gemeinderates § 24 Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)§ 27

§ 27§ 27 Unterscheidende Parteibezeichnung

In Kraft seit 30. Oktober 2020
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