LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete2. HAUPTSTÜCK BESONDERE BESTIMMUNGEN4. ABSCHNITT AUSSENBEZIEHUNGEN DER KFL§ 55

§ 55§ 55 Beziehungen zu den Trägern der Sozialhilfe und der Behindertenhilfe

In Kraft seit 01. August 2021
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