Oö. KFLG
Gliederung
(1) Die Satzung der KFL hat insbesondere folgende Regelungen zu enthalten:
1. Art und Ausmaß von Leistungen;
2. die Höhe der Kostenbeiträge der Mitglieder zu den Leistungen (Selbstbehalt);
3. das Verhalten der Mitglieder und ihrer Angehörigen im Leistungsfall;
4. das Verfahren bei Inanspruchnahme von Leistungen;
5. die Höhe der Beiträge zur Bestreitung der Aufwendungen für die Kranken- und Unfallfürsorge;
6. Maßnahmen der Kontrolle.
(2) Der Hinweis auf die Erlassung und auf jede Änderung der Satzung sowie der Inhalt der Satzung selbst sind auf der Homepage der KFL kundzumachen. (Anm: LGBl.Nr. 79/2024)
(3) Die Satzung und ihre Änderungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des Hinweises in Kraft, sofern in der Satzung oder deren Änderung nicht anderes bestimmt ist. Änderungen der Satzung können erforderlichenfalls rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Rückverweise
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