LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete2. HAUPTSTÜCK BESONDERE BESTIMMUNGEN3. ABSCHNITT GEMEINSAME BESTIMMUNGEN ÜBER LEISTUNGEN§ 42

§ 42§ 42 Entstehen der Leistungsansprüche und Anfall der Leistungen

In Kraft seit 01. August 2021
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