LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete2. HAUPTSTÜCK BESONDERE BESTIMMUNGEN2. ABSCHNITT UNFALLFÜRSORGE§ 34

§ 34§ 34 Rente der früheren Ehefrau oder des früheren Ehemanns

In Kraft seit 01. Juni 2005
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