LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete2. HAUPTSTÜCK BESONDERE BESTIMMUNGEN2. ABSCHNITT UNFALLFÜRSORGE§ 28

§ 28§ 28 Zusatzrente für Schwerversehrte

In Kraft seit 01. Januar 2001
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