§ 38 7. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN Eigener Wirkungsbereich
In Kraft seit 01. September 2007
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§ 38 7. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN Eigener Wirkungsbereich — Oö. KBBG
Die in diesem Landesgesetz festgelegten Aufgaben der Gemeinden sind im eigenen Wirkungsbereich wahrzunehmen.
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