LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz3. ABSCHNITT BESUCH EINER KINDERBILDUNGS- UND -BETREUUNGSEINRICHTUNG UND KINDERBETREUUNG BEI TAGESMÜTTERN UND TAGESVÄTERN § 12 Aufnahme und Widerruf der Aufnahme in eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung§ 15

§ 15§ 15 Mitwirkung der Eltern

In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date