Oö. KAG 1997
Gliederung
3. HAUPTSTÜCK
7. ABSCHNITT Besondere Bestimmungen für Abteilungen für Psychiatrie in öffentlichen Krankenanstalten und für öffentliche Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie § 79 Sonderbestimmungen
§ 86 § 86 Aufnahme und Entlassung
§ 46 und § 48 finden insoweit Anwendung, als sich nicht aus dem Unterbringungsgesetz anderes ergibt.
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