§ 44 § 44 Allgemeine Gebührenklasse
In Kraft seit 15. November 1997
Up-to-date
Oö. KAG 1997
Gliederung
3. HAUPTSTÜCK
1. ABSCHNITT Besondere Bestimmungen für öffentliche Krankenanstalten § 35 Allgemeines
§ 44 § 44 Allgemeine Gebührenklasse
In jeder öffentlichen Krankenanstalt muß eine allgemeine Gebührenklasse bestehen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden