Oö. KAG 1997
Gliederung
2. HAUPTSTÜCK
2. ABSCHNITT Regelung des inneren Betriebes von Krankenanstalten § 10 Anstaltsordnung
§ 23 § 23 Psychologische Betreuung und psychotherapeutische Versorgung
Die Rechtsträger von Krankenanstalten der im § 2 Z 1, 2, 4 und 6 bezeichneten Art haben sicherzustellen, daß eine ausreichende klinisch psychologische und eine gesundheitspsychologische Betreuung und eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung angeboten wird.
§ 5 Oö. KAG 1997 · Oö. KAG 1997 · Oö. Krankenanstaltengesetz 1997
§ 5 § 5Bewilligungsvoraussetzungen
…festzusetzenden Wert (Verhältniszahl) überschreitet. Bei der Festsetzung der Verhältniszahl ist unter Bedachtnahme auf die Verordnung gemäß § 39 Abs. 4 oder gemäß § 23 des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes sicherzustellen, dass die eine wirtschaftliche Führung zulassende Belagstärke der Betten der Sonderklasse in den öffentlichen Krankenanstalten der erwähnten Art im Land gewährleistet…
§ 6 § 6Betriebsbewilligung
…Apparate sowie die Betriebsanlage den sicherheits- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften entsprechen, 2a. die in der Verordnung gemäß § 39 Abs. 4 oder gemäß § 23 des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes vorgesehenen Strukturqualitätskriterien erfüllt sind, 3. eine Anstaltsordnung (§ 10) vorliegt und gegen diese keine Bedenken bestehen, 4. ein geeigneter Arzt als…
§ 6a § 6aErrichtungsbewilligung
…je in dreifacher Ausfertigung anzuschließen: 1. die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Planunterlagen, wie Lagepläne, Baupläne, Baubeschreibungen und dgl.; für Inhalt und Planunterlagen gilt die Oö. Bautechnikverordnung sinngemäß; 2. ein Verzeichnis, aus dem die Anzahl der Anstaltsräume, getrennt nach ihrem Verwendungszweck, sowie die Größe der Bodenfläche und des Luftraums dieser…
§ 6c § 6cStaatsgrenzen überschreitende dislozierte Führung von Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten
…entspricht, der auf Grund der österreichischen Rechtsordnung gegeben ist, 3. das Vorhaben in einer Verordnung gemäß § 39 Abs. 4 oder gemäß § 23 des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes vorgesehen ist, 4. den österreichischen Finanzierungsregelungen Rechnung getragen wird, 5. die Behandlung und Pflege von Patienten ausschließlich durch Personal der in Österreich…
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