§ 1 § 1Ziel und Anwendungsbereich
In Kraft seit 13. Juni 2025
Up-to-date
Ziel dieses Landesgesetzes ist die Förderung der digitalen Transformation und eines transparenten und nachvollziehbaren Einsatzes von Systemen, die die derzeit bekannten Formen sogenannter „künstlicher Intelligenz“ beinhalten (in der Folge: KI-Systeme) sowie von Informationstechnologie zur automatisierten Entscheidung durch
1. den Oö. Landtag, den Oö. Landesrechnungshof, das Oö. Landesverwaltungsgericht, die Behörden und Dienststellen des Landes Oberösterreich,
2. die oö. Gemeinden und Gemeindeverbände und
3. die sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechts im Zuständigkeitsbereich des Landes Oberösterreich.
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