§ 6 § 6
In Kraft seit 01. September 2025
Up-to-date
Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025)
§ 26b Oö. IDG · Oö. IDG · Oö. Informations- und Datenschutzgesetz
§ 26b § 26bVerarbeitung personenbezogener Daten bei der Gewährung von Leistungen im Sinn des Transparenzdatenbankgesetzes 2012
…und Familienleistungscharakter: Geldzuwendungen aus öffentlichen Mitteln an natürliche Personen, um Lasten zu decken, die durch bestimmte Risiken oder Bedürfnisse entstehen, ohne unmittelbare angemessene geldwerte Gegenleistung; 6. Entschädigungen: Geldzuwendungen aus öffentlichen Mitteln, die an natürliche oder nicht natürliche Personen auf Grund erlittenen Schadens oder erlittenen Unrechts geleistet werden, ohne unmittelbare angemessene geldwerte…
Rückverweise