LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Gemeinde-UnfallfürsorgegesetzII. HAUPTSTÜCK Leistungen2. ABSCHNITT Bestimmungen über die einzelnen Leistungen § 22 Arten der Leistungen§ 30

§ 30§ 30 Zusatzrente für Schwerversehrte

In Kraft seit 01. Oktober 2009
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