§ 69 § 69Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2019
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019 entfallen auch bestehende Gehaltskürzungen nach § 30 in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2019, ohne dass es eines individuellen Rechtsaktes bedarf.
(Anm: LGBl.Nr. 26/2019)
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