LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Gemeindeordnung 1990V. HAUPTSTÜCK Gemeindehaushalt4. Abschnitt Rechnungsabschluß § 92 Erstellung des Rechnungsabschlusses§ 93

§ 93§ 93 Beschlußfassung über den Rechnungsabschluß

In Kraft seit 01. Juli 2025
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