LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Gemeindeordnung 1990III. HAUPTSTÜCK Zuständigkeit und Geschäftsführung der Gemeindeorgane4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen § 62 Zuständigkeit der Organe der Gemeinde§ 66

§ 66§ 66 Geschäftsführung

In Kraft seit 01. September 2025
Up-to-date