LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Gemeindeordnung 1990III. HAUPTSTÜCK Zuständigkeit und Geschäftsführung der Gemeindeorgane3. Abschnitt Bürgermeister § 58 Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde§ 59

§ 59§ 59 Durchführung kollegialer Beschlüsse; Hemmung der Durchführung

In Kraft seit 15. Dezember 1990
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