Art. 5 Artikel V
In Kraft seit 01. Juli 2025
Up-to-date
Oö. GemO 1990
Gliederung
Rückverweise
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft.
(2) Kundmachungen von Verordnungen, die vor Inkrafttreten dieses Landesgesetzes begonnen wurden, sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften zu beenden.
(3) Verordnungen gemäß §§ 18 und 31 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 sowie deren Änderungen, welche vor 1. Jänner 2026 gemäß § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 im Gemeinderat beschlossen wurden, sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften kundzumachen.
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