§ 74a § 74a Modul 1 – Einführung
In Kraft seit 01. Juli 2005
Up-to-date
Oö. GDG 2002
Gliederung
Ziel des Moduls 1 ist die Vermittlung grundsätzlicher Informationen über das Dienstverhältnis und den Dienstgeber.
(Anm: LGBl.Nr. 54/2005)
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