Über die Pragmatisierung ist dem Beamten (der Beamtin) ein Bescheid (Pragmatisierungsdekret) auszufolgen, der zu enthalten hat:
1. den Hinweis auf den Beschluss über die Pragmatisierung;
2. die Feststellung, ob das Dienstverhältnis provisorisch oder definitiv begründet wird;
3. die Funktionslaufbahn, der der Dienstposten angehört;
4. einen allfälligen Amtstitel;
5. die Gehaltsstufe und den Zeitpunkt der nächsten Vorrückung;
6. eine allfällige Frist zur Erfüllung der Definitivstellungserfordernisse;
7. den Tag der Pragmatisierung;
8. bei Leitern (Leiterinnen) des Gemeindeamts den Hinweis auf die erteilte aufsichtsbehördliche Genehmigung;
9. bei Teilzeitbeschäftigung das Ausmaß der Wochendienstzeit.
(Anm: LGBl.Nr. 2/2011)
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