LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002§ 244

§ 244§ 244Meldung von (geplanten) Ruhestandsversetzungen und Pensionierungen

In Kraft seit 01. August 2021
Up-to-date

Die Gemeinde hat (geplante) Versetzungen in den Ruhestand gemäß §§ 41, 41a, 42 und 42a von Beamten (Beamtinnen) sowie Pensionierungen bei Vertragsbediensteten in leitender Funktion oder einer Schlüsselfunktion der Landesregierung samt den zugehörigen Unterlagen umgehend zur Kenntnis zu bringen.

(Anm: LGBl.Nr. 76/2021)

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