§ 233 § 233Übergangsbestimmungen
In Kraft seit 01. August 2021
Up-to-date
Dienstprüfungen, die auf Grund der bis zum Inkrafttreten des Oö. Dienstrechtsderegulierungsgesetzes 2021 geltenden Rechtslage abgelegt wurden, gelten als Dienstprüfungen nach diesem Landesgesetz.
(Anm: LGBl.Nr. 76/2021)
Rückverweise
Keine Verweise gefunden