LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 20024. HAUPTSTÜCK DIENSTRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR VERTRAGSBEDIENSTETE UND BEAMTE8. ABSCHNITT DIENSTFREISTELLUNG UND AUSSERDIENSTSTELLUNG§ 157

§ 157§ 157 Außerdienststellung der Inhaber(in) höchster Funktionen in der Europäischen Union, im Bund oder in den Ländern

In Kraft seit 01. Oktober 2024
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