§ 4 § 4Dienststellen
In Kraft seit 01. Oktober 1991
Up-to-date
Dienststellen im Sinne dieses Landesgesetzes sind Verwaltungsstellen sowie Anstalten und Betriebe der Gemeinde, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungs- oder betriebstechnische Einheit darstellen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden