Oö. FWG 2015
Gliederung
4. HAUPTSTÜCK ÜBERÖRTLICHE ORGANISATION DES FEUERWEHRWESENS
2. ABSCHNITT OÖ. LANDES-FEUERWEHRVERBAND § 34 Einrichtung und Aufgaben
§ 41 § 41
Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 95/2024)
Rückverweise
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