LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Feuerwehrgesetz 20153. HAUPTSTÜCK ORGANISATION DER EINZELNEN FEUERWEHREN5. ABSCHNITT BESONDERE BESTIMMUNGEN ÜBER BETRIEBSFEUERWEHREN § 30 Einrichtung und Mitgliedschaft§ 31

§ 31§ 31 Bestellung der Mitglieder des Feuerwehrkommandos; Aufgaben; Funktionsverlust

In Kraft seit 01. Juli 2026
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