LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Feuerwehrgesetz 20153. HAUPTSTÜCK ORGANISATION DER EINZELNEN FEUERWEHREN4. ABSCHNITT BESONDERE BESTIMMUNGEN ÜBER BERUFSFEUERWEHREN § 29 Einrichtung und Mitgliedschaft; Bestellung und Aufgaben des Feuerwehrkommandos; Aufsicht§ 29
In Kraft seit 01. Januar 2015
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