§ 15
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Organe einer Feuerwehr sind:
1. die Feuerwehrkommandantin bzw. der Feuerwehrkommandant;
2. das Feuerwehrkommando;
3. bei Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren überdies die Vollversammlung.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden