§ 15 § 15Organe
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Organe einer Feuerwehr sind:
1. die Feuerwehrkommandantin bzw. der Feuerwehrkommandant;
2. das Feuerwehrkommando;
3. bei Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren überdies die Vollversammlung.
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