LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Feuerwehrgesetz 2015§ 15

§ 15§ 15Organe

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

Organe einer Feuerwehr sind:

1. die Feuerwehrkommandantin bzw. der Feuerwehrkommandant;

2. das Feuerwehrkommando;

3. bei Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren überdies die Vollversammlung.

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