LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Feuerwehrgesetz 20152. HAUPTSTÜCK SCHLAGKRAFT UND EINSATZ DER FEUERWEHREN3. ABSCHNITT EINSATZ DER FEUERWEHREN § 13 Einsatzverpflichtung§ 13
In Kraft seit 01. Januar 2015
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