§ 28 § 28Übertragungsnetzbetreiber
In Kraft seit 01. Februar 2006
Up-to-date
(1) Übertragungsnetzbetreiber in Oberösterreich ist die Verbund-Austrian Power Grid AG.
(2) Übertragungsnetzbetreiber, die zu einem vertikal integrierten Unternehmen gehören, müssen zumindest hinsichtlich ihrer Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den übrigen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Übertragung zusammenhängen. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers sind die Grundsätze gemäß § 33 Abs. 5 Z 1 bis 5 auch auf den Übertragungsnetzbetreiber sinngemäß anzuwenden.
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