§ 33
Abgabenfreiheit und Kosten
(1) Eingaben, sonstige Amtshandlungen und Bescheide nach diesem Landesgesetz sind von Verwaltungsabgaben des Landes und der Gemeinden befreit.
(2) Die Kosten einer Bürgerinnen- und Bürger-Befragung und einer Bürgerinnen- und Bürger-Abstimmung sind vom Land zu tragen.
(3) Bei der Bürgerinnen- und Bürger-Initiative ist der Kostenbeitrag gemäß § 3 Abs. 3 zur Deckung der Kosten der Veröffentlichungen nach § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 sowie allfälliger sonstiger Druckkosten heranzuziehen. Die Kosten, die aus Anlass der Leistung der Unterstützungsunterschriften und der Erteilung der Wahlrechtsbestätigung den Gemeinden erwachsen, sind von den Gemeinden zu tragen. Alle übrigen verbleibenden Kosten sind vom Land zu tragen.
§ 38b Oö. GemO 1990 · Oö. GemO 1990 · Oö. Gemeindeordnung 1990
§ 38b § 38b Bürgerinnen- und Bürger-Initiative
…Gemeinderats unverzüglich zu verständigen. (5) Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister hat das Ergebnis der Beratung im Gemeinderat unverzüglich an der Amtstafel kundzumachen. (6) § 33 Abs. 1 Oö. BBRG ist sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 41/2015, 55/2026 )…
§ 31a § 31a Volksabstimmung über die Abberufung eines direkt gewählten Bürgermeisters
…Für das Ermittlungsverfahren sowie hinsichtlich Abgaben und Kosten gelten die §§ 26, 27 und § 28 Abs. 1 sowie § 33 Abs. 1 Oö. BBRG sinngemäß. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist durch den zur Vertretung berufenen Vizebürgermeister unverzüglich an der Amtstafel kundzumachen. (Anm: LGBl.Nr. 137/2007, 41/2015, 91…
§ 38 § 38 Volksbefragung
…Für das Ermittlungsverfahren sowie hinsichtlich Abgaben und Kosten gelten die §§ 26, 27 und § 28 Abs. 1 sowie § 33 Abs. 1 Oö. BBRG sinngemäß. (Anm: LGBl.Nr. 55/2026) (13) Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister hat das Ergebnis der Volksbefragung unverzüglich an der Amtstafel kundzumachen und die Angelegenheit…
§ 69 StL 1992 · StL 1992 · Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992
§ 69 § 69 Bürgerinnen- und Bürger-Initiative
…zu verständigen. (5) Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister hat das Ergebnis der Beratung im Gemeinderat unverzüglich im Amtsblatt der Stadt Linz kundzumachen. (6) § 33 Abs. 1 Oö. BBRG ist sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 55/2026)…
§ 67
…Für das Ermittlungsverfahren sowie hinsichtlich Abgaben und Kosten gelten die §§ 26, 27 und § 28 Abs. 1 sowie § 33 Abs. 1 Oö. BBRG sinngemäß. (Anm: LGBl.Nr. 82/1996, 34/2014, 41/2015, 55/2026) (9) Innerhalb von fünf Tagen nach Kundmachung des Ergebnisses der Volksabstimmung gemäß Abs…
§ 67 StS 1992 · StS 1992 · Statut für die Stadt Steyr 1992
§ 67
…Für das Ermittlungsverfahren sowie hinsichtlich Abgaben und Kosten gelten die §§ 26, 27 und § 28 Abs. 1 sowie § 33 Abs. 1 Oö. BBRG sinngemäß. (Anm: LGBl.Nr. 82/1996, 34/2014, 41/2015, 55/2026) (9) Innerhalb von fünf Tagen nach Kundmachung des Ergebnisses der Volksabstimmung gemäß Abs…
§ 69 § 69 Bürgerinnen- und Bürger-Initiative
…zu verständigen. (5) Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister hat das Ergebnis der Beratung im Gemeinderat unverzüglich im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen. (6) § 33 Abs. 1 Oö. BBRG ist sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 55/2026)…
§ 67 StW 1992 · StW 1992 · Statut für die Stadt Wels 1992
§ 67
…Für das Ermittlungsverfahren sowie hinsichtlich Abgaben und Kosten gelten die §§ 26, 27 und § 28 Abs. 1 sowie § 33 Abs. 1 Oö. BBRG sinngemäß. (Anm: LGBl.Nr. 82/1996, 34/2014, 41/2015, 55/2026) (9) Innerhalb von fünf Tagen nach Kundmachung des Ergebnisses der Volksabstimmung gemäß Abs…
§ 69 § 69 Bürgerinnen- und Bürger-Initiative
…zu verständigen. (5) Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister hat das Ergebnis der Beratung im Gemeinderat unverzüglich im Amtsblatt der Stadt Wels kundzumachen. (6) § 33 Abs. 1 Oö. BBRG ist sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 55/2026)…
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