LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Bautechnikgesetz 20136. HAUPTSTÜCK UMSETZUNG DER VEREINBARUNG GEMÄSS ART. 15A B-VG ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IM BAUWESEN SOWIE DIE BEREITSTELLUNG VON BAUPRODUKTEN AUF DEM MARKT UND DEREN VERWENDUNG SOWIE DER VEREINBARUNG GEMÄSS ART. 15A B-VG ÜBER DIE MARKTÜBERWACHUNG VON BAUPRODUKTEN7. Abschnitt Bautechnische Zulassung § 68 Bautechnische Zulassung§ 74

§ 74§ 74

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date