Oö. BauTG 2013
Gliederung
3. HAUPTSTÜCK Besondere Bauvorschriften § 40 Abstandsbestimmungen für Gebäude und Schutzdächer
§ 46 § 46 Gemeinschaftsanlagen
(1) Bei jedem Neubau mit mehr als drei Wohnungen sind – vorbehaltlich des Abs. 2 – jedenfalls folgende Gemeinschaftsanlagen zu schaffen:
1. eine ausreichend große, nicht überbaute Fläche auf dem Bauplatz oder in dessen unmittelbarer Nähe als Spielplatz für Kinder, sofern die Zweckbestimmung des Gebäudes das Wohnen von Kindern nicht ausschließt,
2. ausreichend große, zweckentsprechende Abstellräume für Kinderwagen und dergleichen,
3. ausreichende Einrichtungen zum Trocknen der Wäsche, wenn sich die Abstellräume gemäß § 3 Abs. 3 letzter Satz Oö. Bautechnikverordnung 2013 nicht innerhalb der Wohnung befinden.
(Anm: LGBl.Nr. 56/2021)
(2) Die Verpflichtung gemäß Abs. 1 gilt nicht
1. soweit entsprechende Gemeinschaftsanlagen auf benachbarten Grundstücken zur Verfügung stehen und
2. für Reihenhäuser mit jeweils nur einer Wohnung.
(3) Spielplätze gemäß Abs. 1 Z 1 sind so anzulegen und einzurichten, dass sie in kurzer und günstiger Wegverbindung zu den Wohnanlagen stehen und eine möglichst gefahrlose Benutzung gewährleistet ist.
§ 86 Oö. BauTG 2013 · Oö. BauTG 2013 · Oö. Bautechnikgesetz 2013
§ 86 7. HAUPTSTÜCK Behörden, Übergangs- und Schlussbestimmungen Verordnungsermächtigung an die Landesregierung
…Größe der Spielplätze, der Abstellräume, der Einrichtungen zum Trocknen der Wäsche sowie über die baulichen und technischen Anforderungen an diese Räume oder Einrichtungen (§ 46); 7. die kinder-, frauen-, familien-, seniorinnen- und seniorengerechte Gestaltung baulicher Anlagen; 8. Schutzräume sowie insbesondere auch über Art und Benennung jener Gebäude, bei deren Neubau…
§ 43 Stellplätze für Kraftfahrzeuge
…7) Die Errichtung und Verwendung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7.500 kg in Wohngebieten (§ 22 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994) ist unzulässig. (8) Die Errichtung von Stellplätzen auf Flächen, die gemäß § 46 Abs. 1 Z 1 als…
Rückverweise